Durch die zunehmende Durchdringung des Alltags mit intelligenten Gegenständen entstehen große Mengen an Daten, die sehr umfangreich Auskunft über unsere Vorlieben und Gewohnheiten geben. Mit diesen Datenbeständen können problemlos detaillierte Interessens-, (Kauf-)Verhaltens- und Bewegungsprofile der Nutzer erstellt werden. Die datenschutzrechtlichen Vorbehalte gegenüber einer weiteren Ausdehnung und Durchdringung des IoT sind berechtigt. Beispielsweise wird Facebook-Nutzern bei jedem Besuch der Website durch Anwendung sogenannter Realtime-Advertising-Technologien (Echtzeitmarketing), die innerhalb von wenigen Millisekunden Terabytes an Daten über das Kaufverhalten des Nutzers analysieren und bewerten, individuell zugeschnittene Werbung in Form von Bild- oder auch Videoanzeigen eingeblendet. Um die Entwicklung des IoT weiter voranzutreiben, ist es deshalb zwingend notwendig, datenschutzrechtliche Aspekte angemessen zu berücksichtigen.
Unternehmen können durch den Einsatz intelligenter Technologien und Gegenstände Aufgaben der Prozesskontrolle automatisieren. So kann beispielsweise beim Warenversand mittels RFID-Einsatz automatisch geprüft werden, ob ein Paket mit den korrekten Artikeln bestückt ist. Hierdurch können Kosten gesenkt, Fehler durch manuelle Prüfungen reduziert und Kontrollzeiten minimiert werden.
Zusätzlich zu dem eigentlichen, funktionellen Nutzen eines Produktes bieten immer mehr sogenannte smarte Produkte dem Verbraucher einen erhöhten Kundennutzen über Zusatzfunktionen. Diese smarten Produkte ermöglichen es dem Verbraucher, ehemals durch ihn selbst manuell durchgeführte Kontrolltätigkeiten, nun durch das Produkt selbst zu realisieren (z.B. Füllstände von Wasser und Kaffee bei einer smarten Kaffeemaschine). Häufig manifestieren sich diese Zusatzfunktionen in der Bereitstellung von Statusinformationen über Standort, Beriebsstatus und Einsatzumgebung von Produkten (z.B. hochwertigen Werkzeugen oder Maschinen). Smarte Produkte machen ihre Funktion abhängig von ihrer Umgebung (z.B. Betriebsmittel oder Ersatzteile) mit der sie interagieren. Beispielsweise können smarte Produkte wie Zahnbürsten oder Drucker prüfen, ob sie mit einem Originalersatzteil des Herstellers bestückt wurden und die Funktion andernfalls verweigern. Fahrkartenautomaten im öffentlichen Nahverkehr können automatisch den Betreiber benachrichtigen, wenn Bargeld geleert oder Verbrauchsmaterial für den Fahrkartendruck nachgefüllt werden muss.
Um Gewinnmargen zu erhöhen und größtmöglichen Kundennutzen zu stiften, gehen viele Unternehmen vermehrt dazu über, ihre Produkte mit ertragsträchtigen Dienstleistungen zu verknüpfen. Diese sogenannten smarten Dienstleistungen (Smart Services) ermöglichen es Unternehmen, die Nutzung von Dienstleistungen mittels Technologien messbar zu machen, die in der Vergangenheit nicht gemessen und somit nicht oder nur mit hohem Aufwand abgerechnet werden konnten. Voraussetzung hierfür ist eine starke Digitalisierung von Arbeitsprozessen und die zunehmende Intelligenz von Maschinen und Gegenständen. Der Verbraucher profitiert von dieser Entwicklung in Form von zielgruppenspezifischeren und hochwertigeren Dienstleistungen, die mit seinem klassischen Produkt verknüpft sind. Beispielsweise könnte ein Hersteller von Röntgenapparaten sein Produkt mit einer integrierten Bilddatenbank aufwerten und es interessierten Ärzten ermöglichen, im Rahmen einer Diagnoseunterstützung (über die eigentliche Röntgenfunktion hinaus) Bilder ähnlicher Befunde zu vergleichen und sogar automatisiert wahrscheinliche Diagnosen vorzuschlagen.
Man unterscheidet folgende Arten wichtiger, smarter Dienstleistungen:
Als ein Beispiel für Kontrolldiensleistungen kann die Echtzeitanalyse von Industrie 4.0-Anlagen herangezogen werden.